Zum Inhalt
Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Achten Sie bitte darauf, dass Sie zur Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen unbedingt rechtzeitig Kontakt mit unserem Lehrstuhl aufnehmen. So sollten Sie spätestens im Semester vor Ihrem Auslandsaufenthalt klären, welche Leistungen Ihnen in welchem Umfang anerkannt werden können. Für eine Kontaktaufnahme mit unserem Sekretariat benutzen Sie bitte das  Formular zur Überprüfung der Anrechenbarkeit im Ausland erbrachter Leistungen. Unerlässlich ist, dass Sie diesem Formular eine Kursbeschreibung (offizielles Dokument) der entsprechenden Auslands-Lehrveranstaltung mit einem Hinweis auf die Fundstelle (Seitenzahl) beifügen. Es genügt nicht, uns einen Link weiterzuleiten. Wir benötigen eine PDF-Datei mit der konkreten Beschreibung (z. B. entsprechender Auszug aus dem Syllabus).

Die Anerkennung folgt einem Vorgehen aus insgesamt drei Schritten:

  1. Es ist erforderlich, dass Sie einen eindeutigen Vorschlag einreichen, welche Auslandsveranstaltung  für welche von unserem Lehrstuhl angebotene Veranstaltung anerkannt werden soll (bitte nur eine Angabe). Zunächst ist von Ihnen sicherzustellen, dass die anzuerkennende Lehrveranstaltung in Art und Umfang der Veranstaltung unseres Lehrstuhls entspricht. Das bedeutet, dass die inhaltliche Vergleichbarkeit sowie die Äquivalenz des zu leistenden Umfangs von Ihnen nachzuweisen ist. Da ausländische Hochschulen nicht immer die gleichen Credit Points anwenden, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie uns mit Ihren Unterlagen eine relevante Bescheinigung über die Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung von ECTS-Punkten einreichen. In Anlehnung an die Empfehlung des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) werden beispielsweise in den USA erbrachte Leistungen im Verhältnis 1 : 2 (Units : Credit Points) anerkannt.  Im Zweifelsfalls nehmen Sie Kontakt mit dem Referat Internationales auf. An unserem Lehrstuhl ist es zwingend erforderlich, mindestens 80 % von dem in der Veranstaltung unseres Lehrstuhls ausgewiesenen Umfang in ECTS zu erbringen. Inhalt und Umfang der anzuerkennenden Veranstaltung weisen Sie mit Hilfe eines offiziellen Dokuments der von Ihnen zu besuchenden Hochschule nach (z. B. dem Syllabus). Inhaltlich muss eine eindeutige Vergleichbarkeit der Kurse erkennbar sein.
  2. Nach einer erfolgreichen Vorprüfung der im ersten Schritt genannten Kriterien entscheidet der Lehrstuhlinhaber darüber, ob Ihnen die entsprechende Leistung für eine der am Lehrstuhl angebotenen Veranstaltungen anerkannt werden kann oder nicht (Sie werden per Email benachrichtigt). Fällt die Entscheidung zu Gunsten einer Anerkennung aus, füllen Sie das Learning Agreement aus. Alle von Ihnen auszufüllenden Felder sind grau hinterlegt. Reichen Sie das Formular bitte im Sekretariat unseres Lehrstuhls ein.
  3. Nach erfolgtem Auslandsaufenthalt reichen Sie bitte das von der im Ausland besuchten Hochschule unterschriebene Learning Agreement sowie die entsprechende Leistungsbescheinigung, aus der eindeutig die ECTS bzw. die äquivalenten Credits sowie eine Benotung Ihrer Leistung hervorgehen, im Sekretariat unseres Lehrstuhls ein. Wir werden Ihnen dann eine Bescheinigung über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistung ausfertigen.

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Formulare von uns bearbeitet werden können. Wir bitten diese bürokratische und strikte Maßnahme zu entschuldigen. Leider ermöglicht uns die große Anzahl der Anerkennungsanträge kein individuelles Vorgehen.